Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung
Bei der Mehrheitswahl ist ein besonderes mathematisches Verfahren für die
Umsetzung des Wahlergebnisses in eine bestimmte Sitzverteilung nicht erforderlich.
Die Zahl der einer Partei zufallenden Sitze entspricht der Zahl der von ihr
gewonnenen Wahlkreise. Bei der Verhältniswahl hingegen muss ein Verfahren zur
Übertragung des Stimmenverhältnisses auf das Sitzverhältnis
gefunden werden. Nur in einem praktisch nicht vorkommenden Fall ist eine
″glatte″ Übertragung des Stimmenverhältnisses auf die
Sitzverteilung möglich (z. B. wenn bei 100 zu vergebenden Mandaten zwei
Parteien genau 70 Prozent und 30 Prozent der Stimmen und damit 70 bzw. 30 Sitze
erhalten). In der Praxis drückt sich die zustehende Sitzzahl hingegen nie in
glatten Zahlen, sondern immer in Zahlenbruchteilen aus. Da nur ganze und keine
gebrochenen Mandate verteilt werden können, kann der Grundgedanke der
Verhältniswahl, dass für jede Partei die Anzahl der Mandate der Anzahl
der Stimmen proportional sein soll, nie vollständig, sondern immer nur
annäherungsweise verwirklicht werden. Immer bleibt eine Anzahl von
Reststimmen übrig, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt
werden können.
In der Bundesrepublik werden zwei Berechnungsverfahren für die
Sitzverteilung angewandt: Das von dem belgischen Mathematiker Victor d´Hondt
1882 entwickelte Höchstzahlverfahren wird z. B. zur Zeit bei den
Landtagswahlen und bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen praktiziert.
Das nach dem Engländer Thomas Hare und dem deutschen Mathematikprofessor
Horst Niemeyer benannte Proportionalverfahren wird u. a. bei den Bundestagswahlen
und bei den Europawahlen eingesetzt. Beide Verfahren kommen meistens zu dem
gleichen Ergebnis. In Grenzfällen kann die errechnete Sitzverteilung jedoch
um einige Mandate differieren.
Beim Höchstzahlverfahren nach d´Hondt werden die auf eine Partei
entfallenden Stimmen so oft durch 1, 2, 3 usw. geteilt, bis aus den gewonnenen
Teilungszahlen so viele Höchstzahlen ausgesondert werden können, wie
Sitze zu vergeben sind. In der Reihenfolge der so ermittelten Höchstzahlen
werden jeder Partei dann die Sitze zugewiesen. Die Mandate werden in der
Reihenfolge der entstandenen Höchstzahlen vergeben.
Das Proportionalverfahren nach Hare-Niemeyer sieht die proportionale
Übertragung des Stimmenverhältnisses auf das Sitzverhältnis vor.
Die Gesamtzahl der Abgeordnetensitze wird mit der Stimmenzahl der jeweiligen
Partei multipliziert und durch die Gesamtzahl aller Stimmen dividiert. Diese
Berechnung ergibt die „Proportionalzahl”. Jede Partei erhält
zunächst so viele Sitze, wie sich nach ihrer „Proportionalzahl”
für sie ganze Zahlen ergeben. Die danach noch zu vergebenden Sitze erhalten
die Parteien mit den höchsten Zahlenbruchteilen.
Der obige Text wurde dem Heft „Die Wahlen - Lebensgrundlage der
Demokratie”, herausgegeben vom Niedersächsischen Innenministerium,
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Lavesallee 6,
30169 Hannover, entnommen.
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