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Stadt Hohen Neuendorf 
Oranienburger Str. 2 
16540 Hohen Neuendorf 

Tel.: 03303 528-0 

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Die Umlegungen der Stadt Hohen Neuendorf


Bekanntmachung einer Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung VU 7656 Bergfelde XXII (O.Nr. 10 und 12102) ist am 30.04.2010 unanfechtbar geworden. 

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung, der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Soweit in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt worden ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücken oder Grundstücksteilen gemäß § 83 Abs. 3 BauGB lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. 

Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. 


Rechtsbehelfsbelehrung: 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Hohen Neuendorf, bei dem Verm.-Ass. Dipl. Ing. Matthias Noffke als Beauftragter für den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Norbert Hagen, Berliner Str. 64 A, 16540 Hohen Neuendorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.


Hohen Neuendorf, den 05.05.2010                                                       

Kobel

- Umlegungsausschussvorsitzender-


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Bekanntmachung einer Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung VU 7320 Hohen Neuendorf XXXI  (O.Nr. 10 und 23108) ist am 30.04.2010 unanfechtbar geworden. 

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Soweit in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt worden ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücken oder Grundstücksteilen gemäß § 83 Abs. 3  BauGB lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. 

Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile werden Bestandteil der Grundstücke denen sie zugeteilt werden. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.  


Rechtsbehelfsbelehrung: 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Hohen Neuendorf, bei dem Verm.-Ass. Dipl. Ing. Matthias Noffke als Beauftragter für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Norbert Hagen, Berliner Str. 64 A, 16540 Hohen Neuendorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.


Hohen Neuendorf, den 05.05.2010                                                       

Kobel

- Umlegungsausschussvorsitzender-

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Bekanntmachung einer Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung VU 6982 Hohen Neuendorf XXVIII  (O.Nr. 10) ist am 30.04.2010 unanfechtbar geworden. 

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Soweit in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt worden ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücken oder Grundstücksteilen gemäß § 83 Abs. 3  BauGB lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. 

Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.  

Rechtsbehelfsbelehrung: 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Hohen Neuendorf, bei dem Verm.-Ass. Dipl. Ing. Matthias Noffke als Beauftragter für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Norbert Hagen, Berliner Str. 64 A, 16540 Hohen Neuendorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.


Hohen Neuendorf, den 05.05.2010                                                       

Kobel

- Umlegungsausschussvorsitzender-

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