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Ordnungs- und Sozialamt
Fachbereichsleiter
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Herr Alexander Härtel
Erdgeschoß, Zimmer 108
Telefon: 03303 / 528116
Telefax: 03303 / 5284001
haertel hohen-neuendorf.de |
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Öffnungszeiten:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
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Ordnungsrecht
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Sachbearbeiterin:
Frau Richter
Erdgeschoß, Zimmer 107
Telefon: 03303 / 528115
richtern hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiterin:
Frau Wirth
Erdgeschoß, Zimmer 106
Telefon: 03303 / 528133
wirth hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiter:
Herr Schwichtenberg
Erdgeschoß, Zimmer 107
Telefon: 03303 / 528129
schwichtenberg hohen-neuendorf.de
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Gewerbeamt
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Sachbearbeiter:
Herr Narewski
Erdgeschoß, Zimmer 106
Telefon: 03303 / 528117
narewski hohen-neuendorf.de
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Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiter/in:
Frau Schünke
Erdgeschoß, Zimmer 103
Telefon: 03303 / 528128
schuenke hohen-neuendorf.de
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Frau In der Rieden
Erdgeschoß, Zimmer 104
Telefon: 03303 / 528136
rieden hohen-neuendorf.de
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Herr Müller
Erdgeschoß, Zimmer 104
Telefon: 03303 / 528136
mueller hohen-neuendorf.de
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Frau Meehs
Erdgeschoß, Zimmer 103
Telefon: 03303 / 528160
mueller hohen-neuendorf.de
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Öffnungszeiten:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
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allgemeines Ordnungsrecht
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Außendienst
allg. Ordnungsrecht:
Frau Reichert
Waldstraße 04 OG
Telefon: 03303 / 528204
reichert hohen-neuendorf.de
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Mitarbeiter im Außendienst
für ruhenden Verkehr:
Frau Albrecht
Waldstraße 04 OG
Herr Vomfei
Waldstraße 04 OG
Herr Löbing
Waldstraße 04 OG
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Öffnungszeiten:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr
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Soziales / Kita / Schule
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Fachdienstleiterin:
Frau Mitzlaff
Erdgeschoß, Zimmer 102
Telefon: 03303 / 528134
mitzlaff hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiterin:
Frau Mohr
Erdgeschoß, Zimmer 101
Telefon: 03303 / 528135
Mohr hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiter:
Herr Heyll
Erdgeschoß, Zimmer 101
Telefon: 03303 / 528135
heyll hohen-neuendorf.de
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Streetwork
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Sozialarbeiter
Herr Andreas Witt
Waldstraße 03 DG
Telefon: 03303 / 528163
witt hohen-neuendorf.de
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Abfallwirtschaft
Ihr Ansprechpartner:
AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH
Breite Str. 47a
16727 Velten
Tel.: 03304-376 0
Fax: 03304-376 266
Mail: info@awu-oberhavel.de
www.awu-oberhavel.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 6.30 - 17.00 Uhr
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Ausweise / Pässe
Personalausweis:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen, dies gilt jedoch nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.Für die Ausstellung der Personalausweise ist grundsätzlich die Ausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Der Antragsteller hat die für die Ausstellung eines Personalausweises erforderlichen Angaben zu machen und die Nachweise zu erbringen, die zur Feststellung seiner Identität und der Staatsangehörigkeit erforderlich sind.Die Antragstellung muss persönlich erfolgen wegen der zu leistenden Unterschrift.
Zur Beantragung muss vorgelegt werden:
-ein Lichtbild in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
-(45 x 35 mm, randlos, heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung )
-die Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original
Der 1. Personalausweis ist gebührenfrei, jeder weitere kostet 8,00 €.Die Gültigkeit des Personalausweises für Personen unter 24 Jahre beträgt 6 Jahre und fürund für Personen über 24 Jahre ist der Personalausweis 10 Jahre gültig.
Vorläufiger Personalausweis:
Welche Unterlagen sind notwendig?
Unterlagen wie unter Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten und die Gebühr beträgt 8,00€.
Reisepass (ePass):
Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen bzw. in die Bundesrepublik einreisen, sind verpflichtet einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Mit der Einführung elektronischer Reisepässe am 01.11.2005 sind neue Richtlinien für Passbilder in Kraft getreten, die optional auch für die Lichtbilder in Personalausweisen angewendet werden können.
Ab 1. November 2007 werden für elektronische Pässe der zweiten Generation auch die Fingerabdrücke erfasst, um die Identitätsprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern
Der Chip im ePass ist eine zusätzliche Hürde für Fälscher.
In den Chip der neuen ePässe werden die herkömmlichen Passdaten, das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Merkmale können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell ausgelesen und mit dem Passinhaber verglichen werden.
Für die Ausstellung der elektronischen Reisepässe ist grundsätzlich die Passbehörde, in deren Bezirk der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz hat, zuständig.Der Antragssteller hat die für die Ausstellung eines elektronische Reisepasses erforderlichen Angaben zu machen und die Nachweise zu erbringen, die zur Feststellung seiner Identität und der Staatsangehörigkeit erforderlich sind.Vorzulegen sind: der alte Reisepass oder der Kinderausweis/ Kinderreisepass oder der Personalausweis ein biometrie taugliches Lichtbild
-1. Bildgröße: 35 x 45 mm
-2. Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
-3. Frontalaufnahme
-4. Gesichtsausdruck neutral
-5. Foto scharf und kontrastreich bei Antragsstellern, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt die Beantragung mit einen Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren werden erhoben ?
-bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres kostet der elektronische Reisepass 37,50 EUR, bei einer Gültigkeit von 6 Jahren
-ab Vollendung des 24. Lebensjahres kostet der elektronische Reisepass 59,00 EUR, bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.
Bei Expressbestellung ( Ausstellung innerhalb von 72 Stunden ) beträgt die Gebühr zusätzlich 32,00€.
Die Gebühr ist bei Antragsstellung zu entrichten.Beachte:
Die Ausstellung des ePasses dauert ca 4 Wochen.
Kinderreisepass:
Kinder bis zum vollendeten zwöften Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass.
Für die Ausstellung des Kinderreisepässes ist grundsätzlich die Passbehörde, in deren Bezirk das Kind seinen Hauptwohnsitz hat, zuständig.
Die Beantragung des Kinderreisepasses erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten. Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen; Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original ein biometrie taugliches Lichtbild
-1. Bildgröße: 35 x 45 mm
-2. Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
-3. Frontalaufnahme
-4. Gesichtsausdruck neutral
-5. Foto scharf und kontrastreich
Welche Gebühren werden erhoben ?
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren, jedoch längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahr und kostet 13,00 EUR.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau In der Rieden Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
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Beglaubigungen / Bescheinigungen
Beglaubigungen:
Folgende Beglaubigungen werden von der Meldebehörde durchgeführt:
Unterschriftsbeglaubigungen (die zu beglaubigende Unterschrift ist vor Ort zu vollziehen)
Beglaubigungen von Ablichtungen, Abschriften usw. soweit es sich nicht um Personenstandsurkunden handelt (die Originale sind vorzulegen)
-Für Unterschriftsbeglaubigungen wird eine Gebühr von 1,53 EUR,
-für Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen 2,56 EUR,
-für jede weitere Beglaubigung vom gleichen Orginal 1,02 EUR erhoben,
es sei denn, sie werden für Bewerbungen oder Arbeits- oder soziale Zwecke benötigt.
In diesem Fall sind sie gebührenfrei.
Bescheinigungen:
Folgende Bescheinigungen werden von der Meldebhörde durchgeführt:
-Aufenthaltsbescheinigungen
-Meldebescheinigungen
-Lebensbescheinigungen
Zur Ausstellung ist der Personalausweis oder der Reisepass notwendig.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau In der Rieden Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
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Brandschutz ( FFW )
Die Stadt Hohen Neuendorf hat in den Ortsteilen jeweils eine FFW, die den Brandschutz örtlich sowie auch überörtlich wahrnimmt.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Narewski Tel.:03303/528117
Herr Härtel Tel.:03303/528116
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Einwohnermeldewesen / Melderecht
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt für die Stadt Hohen Neuendorf und für die Gemeinde Birkenwerder.
An-, Ab- und Ummeldungen
1. Anmeldung:
Wer eine Wohnung in der Stadt Hohen Neuendorf oder in der Gemeinde Birkenwerder bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Hohen Neuendorf anzumelden.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen ?
-gültiges Personaldokument
-wenn Kinder mit ziehen, dann auch die Geburtsurkunden
-Wichtig: Bei Anmeldungen von Familien / Lebensgemeinschaften alle Personalausweise /zur Änderung mitbringen
2.Abmeldung (nur erforderlich wenn der Verzug ins Ausland erfolgt)
3.Ummeldungen
Wer innerhalb des Meldestellenbereiches in eine andere Wohnung umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Hohen Neuendorf umzumelden.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen ?
-gültiges Personaldokument
Die Pflicht zur An-, Ab- oder Ummeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht, aus einer Wohnung auszieht oder in eine andere Wohnung innerhalb des Meldestellenbereiches umzieht.
Bei einem Verstoß gegen die o.a. Meldepflichten kann der Einwohner mit Geldbuße bis zu 500 EUR belegt werden.
Entstehen Kosten für Sie ?
keine
Auskünfte aus dem Melderegister
Wer kann Auskünfte aus dem Melderegister erhalten ?
- jeder Bürger, der in Hohen- Neuendorf gemeldet ist, kann persönlich über Daten, die zu seiner
Person im Melderegister gespeichert sind, Auskunft erhalten
- andere Personen erhalten im bestimmten Umfang Auskunft aus dem Melderegister
Welche Auskünfte werden an andere Personen erteilt ?
-einfache Melderegisterauskunft
-Familienname, Vorname, akademischer Grad,
gegenwärtige Anschrift und Tatsache, dass jemand verstorben ist.
- erweiterte Melderegisterauskunft
-kann nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erteilt werden und der
Betroffene wird bei Erteilung der Auskunft an eine Privatperson durch das Einwohnermeldeamt
informiert
Was ist zu beachten ?
-Auskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage und nur
nach Zahlung der Gebühr erteilt
Welche Gebühren werden erhoben ?
-Auskünfte aus dem Melderegister, die die eigene Person betreffen: kostenfrei
-Einfache Melderegisterauskunft in schriftlicher Beantwortung: 8,00 EUR
-Erweiterte Melderegisterauskunft: 8,00 EUR.
Auskunftssperre
Sie können eine Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen; den Antrag auf Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau In der Rieden Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
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Fahrerlaubniswesen
Für die Erteilung von Führerscheinen ist grundsätzlich der Landkreis Oberhavel, -Führerscheinstelle-, Heinrich-Grüber-Platz 2, 16515 Oranienburg zuständig.
Die Stadt Hohen Neuendorf ist Antragstelle für Erstbeantragung Führerschein. Nach der melderechtlichen Überprüfung der einzelnen Anträge werden diese zuständigkeitshalber per Dienstpost an das Landratsamt Oranienburg weitergeleitet.
Der Antragsteller hat dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge grundsätzlich folgende Unterlagen beizulegen:
bei erstmaliger Antragstellung:
-ein Lichtbild (45x35 mm, Frontalaufnahme, randlos, heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung)
-Sehtestbescheinigung oder ärztliches Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
-Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Nachweis über
-die Ausbildung in Erster Hilfe
-Personalausweis oder Reisepass
nach Versagung oder vorangegangener Entziehung:
-polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
bei Erweiterung einer vorhanden Fahrerlaubnis:
-ein Lichtbild (45x35 mm, Frontalaufnahme, randlos, heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung)
-Sehtestbescheinigung oder ärztliches Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
-Personalausweis oder Reisepass
welche Gebüren werden erhoben:
- bei erstmaliger Antragstellung 43,40 EUR
- Erweiterung ohne Probe 42,60 EUR
- Erweiterung mit Probe 43,40 EUR
nach vorangegangener Entziehung mit Führungszeugnis 217,30 EUR
Ihr Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau In der Rieden Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
KFZ An-, Um- und Abmeldungen
An-, Um- und Abmeldungen von KFZ sind nur im Strassenverkehrsamt Oranienburg , Heinrich-Grüber-Platz 02, 16515 Oranienburg möglich.
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Führungszeugnisse
und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Wo wird ein Führungszeugnis ausgestellt ?
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt
den Antrag dazu stellen Sie persönlich im Meldeamt unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes
eine Vertretung ist nicht möglich
Welche Gebühren werden erhoben ?
Das Führungszeugnis kostet 13,00 EUR
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13,00 EUR
Ihr Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau In der Rieden Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
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Fundsachen
Beachte: gilt nicht für Tiere
Fundsachen werden im Ordnungsamt abgegeben.
Sie werden in der Stadtverwaltung verwahrt.
Die Fundsachen werden nach Ablauf von 6 Monaten Eigentum des Finders.
Verzichtet der Finder auf das Eigentum, wird die Fundsache versteigert.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Richter Tel.:03303/528115
Herr Schwichtenberg Tel.:03303/528129
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Gewerberecht
Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen
Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung § 14 Abs. 1 ist der Gewerbetreibende verpflichtet,- den Beginn eines Gewerbebetriebes,- die Verlegung der Betriebsstätte,- eine Veränderung im Gewerbegegenstand und- die Aufgabe des Gewerbebetriebes beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Anzeigepflichtige Personen können sein:
- natürliche und juristische Personen,
- Personengesellschaften sowie
- selbstständige Personen.
Online Antragsverfahren über den Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAP)
(https://eap.brandenburg.de/web/sbb)
ist es möglich, alle Formalitäten zur Gründung eines Gewerbes auf elektronischem Wege zu erledigen und online zu verfolgen. Voraussetzung dafür ist eine qualifizierte elektronische Signatur und die kostenpflichtige Anmeldung beim EAP-Portal.
Antragsverfahren im Gewerbeamt
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Bei erstmaligen Gewerbeanmeldungen ist zur Identitätsüberprüfung die Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses erforderlich.Zusätzlich der Miet- oder Pachtvertrag für gewerblich genutzte Räume.
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Entsprechend der vorzunehmenden Gewerbeanzeige:
- Antrag auf Gewerbe
- Anmeldung-Antrag auf Gewerbe
- Ummeldung-Antrag auf Gewerbe- Abmeldung
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
-Anmeldung
(natürliche Person) 26,00 EUR-Anmeldung
(juristische Person) 31,00 EUR
(jede weitere Person 13,00 €)
-Ummeldung 20,00 EUR
-Abmeldung 0 EUR
Die Gebühren für notwendige Erlaubnisse richten sich in der Berechnung nach der Verwaltungsgebührenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für das Land Brandenburg.
Was sollten Sie sonst beachten?
Gewerbeanzeigen sind unter Verwendung der angegebenen Formular / Vordrucke vorzunehmen.
Minderjährige Antragsteller haben eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes und des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
Von der Gewerbeanzeigepflicht ausgenommen sind Tätigkeiten der Urproduktion
(zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau)
freie Berufe
(zum Beispiel freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sowie Dienstleistungen höherer Art, die einer höheren Bildung erfordern)
ärztliche und andere Heilberufe
(zum Beispiel Heilpraktiker, selbstständige Hebammen, Masseure, Krankenpfleger)
Den Empfang einer mangelfreien Gewerbeanzeige hat die Behörde dem Antragsteller schriftlich zu bescheinigen.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Narewski Tel: 03303/528117
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Gewerbewesen / Gaststättenwesen / Sperrzeit
Statistik Gewerbeanmeldungen in der Stadt Hohen Neuendorf

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Datum
1999
2000
2001
2002
2003
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Kapitalges.
203
225
243
259
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Pers.Ges.
200
204
214
223
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Genossensch.
9
9
9
8
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Einzeluntern.
929
989
1060
1121
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andere
3
5
5
5
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ges.
1344
1432
1531
1616
1752
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Antragsverfahren / Online-Gewerbeanmeldung
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAP) ist es möglich, alle Formalitäten zur Gründung eines Gewerbes auf elektronischem Wege zu erledigen und online zu verfolgen. Voraussetzung dafür ist eine qualifizierte elektronische Signatur und die kostenpflichtige Anmeldung beim EAP-Portal.
Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAP)
http://eap.brandenburg.de
Ihr Ansprechpartner:
Herr Narewski Tel.:03303/528117
Herr Härtel Tel.:03303/528116
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Hausnummernvergabe
Ihr Ansprechpartner:
Herr Schwichtenberg Tel.:03303/528129
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Hundehaltung
Neben der steuerlichen Anmeldung aller Hunde, besteht die Pflicht nach der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, Hunde die größer als 40 cm im Widerrist (Schulterhöhe) oder schwerer als 20 kg sind, im Ordnungsamt anzuzeigen. Hierzu muss ein Formular ausgefüllt und vom Hundehalter unterschrieben ans Ordnungsamt gegeben werden. Zum Download im Downloadberreich
Bitte beachten Sie, dass jeder anzeigepflichtige Hund einen MikrochipTransponder gemäß ISO-Standard (bei jedem Tierarzt erhältlich) haben muss, der die Identität der Hundes zweifelsfrei erkennen lässt. Tätowierungen reichen nicht aus.
Weiterhin muss der Halter eines anzeigepflichtigen Hundes seine Zuverlässigkeit dadurch nachweisen, dass er bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt. Geben Sie bitte als Antragsgrund "Hundehaltung" an und benennen Sie das Ordnungsamt, dass das Führungszeugnis bekommen soll.
Wird der Hund an einen anderen Halter abgegeben oder verstirbt das Tier, ist das dem Ordnungsamt mitzuteilen.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Richter, Tel.: 03303/528115
Herr Härtel, Tel.: 03303/528116
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Jagdhaltung
Ihr Ansprechpartner:
Frau Richter Tel.:03303/528115
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Kontrolle ruhender Verkehr
Ihr Ansprechpartner:
Herr Schwichtenberg Tel.:03303/528129
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Lohnsteuerkarten
Wenn Sie am 20.09. des laufenden Jahres in Hohen Neuendorf mit Hauptwohnung gemeldet sind und Arbeitnehmer sind, stellt Ihnen das Einwohnermeldeamt eine Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr aus und sendet Ihnen diese zu.
\Wie erhallen Sie eine zusätzliche Lohnsteuerkarte ?
Wenn Sie gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber tätig sind. werden Ihnen auf Antrag zusätzliche Lohnsteuerkarten mit Steuerklasse VI ausgestellt.
Was ist hei Verlust einer Lohnsteuerkarte zu tun ?
Sie stellen im Meldeamt eine Verlustanzeige und erhalten unter Vorlage Ihres Personaldokumentes eine Ersatzlohnsteuerkarte.
Welche Gebühren werden erhoben?
-die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist kostenfrei
-jede weitere Lohnsteuerkarte ist ebenfalls kostenfrei
-die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte kostet 3,00 EUR
Wo und wann kann die Steuerklasse geändert werden ?
-einmal im Jahr kann bei Ehepaaren ein Steuerklassenwechsel im
Meldeamt beantragt werden, dazu sind beide Lohnsteuerkarten
notwendig
-bei Heirat oder
-Geburt eines Kindes wird der Kinderfreibetrag im Meldeamt geändert
Ihr Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau In der Rieden Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
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Marktangelegenheiten
Ihr Ansprechpartner:
Herr Narewski Tel.:03303/528117
Herr Härtel Tel.:032303/528116
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Obdachlosenangelegenheiten
Ihr Ansprechpartner:
Frau Richter Tel.:03303/528115
Herr Härtel Tel.:03303/528116
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Schiedstelle
Ihr Ansprechpartner:
Herr Narewski Tel.:03303/528117
Herr Härtel Tel.:03303/528116
Vorsitzender
Herr Kriebitzsch, Claus
Tel: 819164
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Umweltangelegenheiten
Benjes-Hecken an den Rotpfuhlen
Über Jahrzehnte nutzen die Hohen Neuendorfer die Rotpfuhle als nahes Wanderziel. Die Wege wurden um 1992/93 im Auftrag des Ordnungsamtes befestigt und auch einige Bänke aufgestellt. Seit Mai 97 gibt es wieder etwas Neues zu sehen, Hecken aus zusammengetragenem Totholz fassen an mehreren Stellen den Rundweg ein. Diese sogenannten Benjeshecken sollen ein Biotop schaffen, in dem Kleinsäuger und vor allem seltene Vogelarten wieder ungestörte Lebensräume erhalten. Über die Jahre hinweg, verwachsen diese künstlichen Hecken mit natürlich gewachsenen Wildkräutern und Sträuchern zu einem Ganzen. Spaziergänger werden dadurch von den empfindlichen Uferzonen ferngehalten und die Angler angehalten, nur auf den dafür vorgesehenen Stellen ihrem Hobby nachzugehen. ABM-Kräfte schufen in den Monaten April und Mai nicht nur diese Benjeshecken, sondern auch Aussichtsplätze unmittelbar am Wasser, gruben Baumstubben als rustikale Sitzmöglichkeiten ein. Außerdem wurde auch ein Groß-Reine-Machen der Natur durchgeführt.Sollten Spaziergänger Bänke vermissen, so ist das nicht böser Wille, sondern Rowdys lassen sich immer wieder daran aus, zerstören, verwüsten was mit so großer Mühe aufgebaut wurde.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Richter Tel.:03303/528115
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Soziales / Kita /Schule
Ihr Ansprechpartner Soziales / Kita:
Frau Mohr
Tel.:03303/528135
Kita
- Feststellung des Rechtsanspruchs
- Kontrolle des Planes und der Abrechnung der freien Träger
- Statistiken und Abrechnungen gegenüber dem Kreisjugendamt über betreute Kinder
- Bearbeitung der Anträge auf Bezuschussung
- Bescheiderteilung, Rückforderung oder Nachzahlung von Zuschüssen
- Bearbeitung der Meldungen aus den Kitas bezüglich An- und Abmeldungen - zur Erstellung von Prognosen
- Koordinierungsfunktion
Tagespflege
- Beratung von Eltern und Vermittlung an Tagespflegepersonen
- Vorbereitung, Ausfertigung und Beendigung von Tagespflegeverträgen, Änderungen
- Feststellung Betreuungsbedarf und Ausfertigung von Leistungsbescheiden
- Berechnung von Elterneinkommen und Elternbeiträgen
Ihr Ansprechpartner Soziales / Schule:
Herr Heyll
Tel.:03303/528/135
- Projektförderung/Zuweisung/Zuschüsse/Verwendungsnachweise
- Beschaffung Ausstattungsgegenstände / Sport-, Lehr- u. Lernmittel
- Abschluss Verträge (Personenbeförderung, Schulraumnutzung und ähnliches)
- Statistiken (Schülerlisten etc.)
- Organisation, Kuratorium Jugendclub, Ausschreibung bei investiven Maßnahmen
- Antragsbearbeitung WBS, Bescheiderteilung
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Verkehrsrecht
Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO);
Hinweise zu verkehrsrechtlichen Anordnungen für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs.6 StVOFür Arbeitsstellen, die sich auf den Verkehr auswirken, sind verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich. Dies ist auch der Fall, wenn die Arbeiten (z.B. Aufgrabungen) im Gehweg oder im Bankett unmittelbar neben der Fahrbahn durchgeführt werden.Ein Privatmann (dies gilt auch für Bau-Unternehmen) darf ohne eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs.6 StVO keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen aufstellen; als Verkehrseinrichtungen zählen u.a. auch Leitkegel, Leitbaken und Absperrschranken.Die Verkehrsanordnungen für Straßen innerhalb der Stadt Hohen Neuendorf werden von der Straßenverkehrsbehörde dem Landratsamt Oranienburg als untere Straßenverkehrsbehörde erlassen. Die "Straße" umfaßt dabei die Fahrbahn, Bankette, Parkstreifen und auch straßenbegleitende Geh- und Radwege, selbst wenn diese nicht unmittelbar mit einem Bordstein an die Fahrbahn grenzen.Anzumerken ist, daß diese Regelungen auch für die Aufstellung von Containern, Baugerüsten oder für das Lagern von Baumaterial gelten.Zusätzlich zu einer Verkehrsanordnung ist immer eine Zustimmung (in Form einer Sondernutzungserlaubnis oder einer Gestattung) des Straßenbaulastträgers erforderlich.Das Verfahren bei der Straßenverkehrsbehörde wird wesentlich dadurch erleichtert, wenn alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Erlaß einer Verkehrsanordnung vorgelegt werden. Mit dem Antrag ist unbedingt ein aussagekräftiger Lageplan (oder eine Skizze) über die beabsichtigte Arbeitsstelle vorzulegen.Aus diesen Unterlagen muß der Sachbearbeiter alle für seine Entscheidung erforderlichen Angaben (z.B. Breite der Fahrbahn oder des Gehweges, Umfang der Baustelle, vorhandene Markierungen) entnehmen können. Wird die Arbeitsstelle in mehreren Abschnitten durchgeführt, ist dies deutlich in den Plänen zu vermerken.Außerdem ist in dem Antrag anzugeben, ob in arbeitsfreien Zeiten andere Absicherungsmaßnahmen in Betracht kommen und welche Person während der Dienstzeit bzw. außerhalb der Dienstzeit (unter Angabe der Telefon-Nr.) verantwortlich ist.Es werden grundsätzlich nur noch schriftliche Anträge mit o.g. Anlagen bearbeitet.Die Stadt Hohen Neuendorf hat in der Vergangenheit immer wieder feststellen müssen, daß Bauarbeiten ohne die vorgeschriebene Verkehrsanordnung nach § 45 Abs.6 StVO begonnen wurden. Es wird darauf hingewiesen, daß in solchen Fällen für den Verantwortlichen ein Bußgeld festgesetzt werden kann.Außerdem kann im Verkehrszentralregister in Flensburg darüber hinaus Punkte eingetragen werden.Abschließend weisen wir darauf hin, daß Anträge mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten einzureichen sind.
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