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Nordbahn-Nachrichten
Für die amtlichen Bekanntmachungen in der Stadt Hohen Neuendorf erscheint einmal monatlich das Amtsblatt, eingelegt in den Märker, der Verbraucherzeitung des Generalanzeigers.
Die Nordbahnnachrichten werden von der Stadt Hohen Neuendorf herausgegeben und kostenlos im Stadtgebiet an alle Haushalte verteilt. Zusätzlich gibt es Auslegestellen z.B. in den Zeitungsläden und natürlich bei der Verwaltung selbst.
Sollten Sie nicht in den Genuss der Zeitung gelangen, so können Sie es auch beim Generalanzeiger Verlagsgesellschaft gegen eine Zustellgebühr abonnieren (Tel.:03301/596-0).
Ihr Ansprechpartner:
Herr Wolf Tel.: 03303/528140
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Für die Bekanntmachung der ordentlichen Sitzungen der Gremien des Parlamentes aber auch für öffentliche Bekanntmachungen von vermessungstechnischen Leistungen oder Veröffentlichungen der Gerichte unterhält die Stadt mehrere Schaukästen in den einzelnen Stadtteilen der Stadt Hohen Neuendorf. Diese Schaukästenstellen das rechtliche Bekanntmachungsorgan neben dem Amtsblatt dar, an denen sich jeder Bürger über die anstehenden Sitzungen oder Veröffentlichungen informieren kann.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Hübner Tel.: 03303/528170
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Die Stadt Hohen Neuendorf beschafft Bürobedarfsmittel und Ausrüstungsgegenstände durch Ausschreibungen mit einem anschließenden Generallieferungsvertrag für ein Kalenderjahr. Die Ausschreibungen erfolgen auf der Grundlage der VOL und der Vergabeordnung der Stadt Hohen Neuendorf.
Ihr Ansprechpartner: Frau Bendin Tel.: 03303/528138
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Das Archiv ist das Gedächtnis der Stadt. Es hat die Aufgabe, geschichtlich,kulturell und rechtlich wertvolles Schriftgut zu sichern, zu erschließen, zu erhalten und allgemein nutzbar zu machen.
Chroniken gibt es für jeden der heutigen drei Stadtteile unserer Stadt. In ihnen wird das Werden und Wachsen von Bergfelde, Borgsdorf und Hohen Neuendorf beschrieben. Sie werden unablässig vervollständigt und weitergeführt.
Chroniken und geeignetes Archivgut stehen für Bürgerinnen und Bürger im Archiv zur Benutzung bereit.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Denzer Tel.: 03303/528-150/169
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§ 31 der Stadtordnung ermächtigt die Stadt, Ehrenbürgerrechte und Ehrenbezeichnungen an Persönlichkeiten, die sich um die Stadt besonders verdientgemacht haben, zu verleihen. Auf dieser Grundlage hat am 28.11.1996 die Gemeindevertretung Hohen Neuendorf eine Satzung zur Ehrung verdienter Bürger erlassen.
Für die Verleihung ist nicht Voraussetzung, daß der zu ehrende gemeindlicher Amts- oder Mandatsträger, Stadtbürger, Stadteinwohner oder auch nur deutscher Staatsangehöriger ist oder war. Auch an Ausländer und Staatenlose kann somit das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.
Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kommt seiner Natur nach die Verleihung nur an natürliche Personen in Betracht.
An die "besonderen Verdienste um die Stadt" wird ein strenger Maßstab anzulegen sein. Dem gesetzlichen Zweck entspricht es, von jeder öffentlichen Ehrung sparsam Gebrauch zu machen, damit der Wert der Auszeichnung nicht durch allzu umfangreiche Verleihungen verblaßt oder gar unerwünschter Byzantinismus gefördert wird.
Welcher Art die "besonderen Verdienste" sind, ist unwesentlich; sie können auf kulturellem, wissenschaftlichem Gebiet ebenso wie auf wirtschaftlich-technischen Bereichen, insbesondere auch im kommunalpolitischen Wirkenl iegen.
Die Förderer gemeindlicher Einrichtungen, Anlagen, Bauwerke (u.a. durch Stiftungen) kommen ebenso in Betracht wie Dichter, Forscher, Wirtschaftler,Techniker oder Staats- und Kommunalpolitiker, die der Stadt besondere Förderunggebracht haben.
Ehrenbürger der Stadt
Hohen Neuendorfs erster Ehrenbürger ist Alfred Schönbucher, Pfarrer i.R., aus Müllheim in Baden. Aus Anlaß seines 75. Geburtstages am 13. März 1997 und des fünfjährigen Bestehens der Partnerschaft mit Müllheim wurde ihm während der Partnerschaftstage im Mai 1997 die Ehrenbürgerurkunde hier feierlich überreicht.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Wolf Tel.: 03303/528140
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Durch die Stadt Hohen Neuendorf wurde eine Informationsbroschüre herausgegeben, die kostenlos bestellt werden kann. Sie enthält alle Sehenswürdigkeiten, Gewerben, Vereine, Hotels, Pensionen und Telefonnummern aller Ämter und deren Ansprechpartner und gibt damit einen guten Überblick über das Stadtgebiet.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Kruse Tel.: 03303/528169
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Gleichstellungsbeauftragte wirken im Sinne der Gesetzgebung des Bundes und des Landes für die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile. Die Gleichstellungsbeauftragte unserer Stadt ist Ansprechpartnerin für soziale und politische Angelegenheiten, die vorzugsweise Frauen betreffen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Lopitz Tel.: 03303/528113
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Die Stadt unterstützt durch finanzielle Mittel den Jugendaustausch mit allen Partnerstädten und darüber hinaus auch mit allen freien Trägern, die sich um die internationale Begegnung von Jugendlichen kümmern. Anträge sind rechtzeitig formlos an die Verwaltung zu richten.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Wolf Tel.: 03303/528140
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Die Stadt hat 36 Satzungen beschlossen, die als Ortsrecht für die Stadt gelten. Sie haben die Möglichkeit, unter dem Ratsinfosystem alle Satzungen auf Ihren Rechner zu laden.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Wolf Tel.: 03303/528140
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Für die amtlichen Bekanntmachungen in der Stadt Hohen Neuendorf erscheint einmal monatlich ein Amtsblatt, eingelegt in einem Einband mit dem Namen Nordbahnnachrichten.
Die Nordbahnnachrichten beinhalten alle wichtigen Ereignisse der Stadt Hohen Neuendorf redaktionell aufgearbeitet .
Ihr Ansprechpartner:
Frau Kruse Tel.:03303/528169
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der Stadt Hohen Neuendorf mit den Stadtteilen Bergfelde, Borgsdorf
und Hohen Neuendorf:
Partnerschaften
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| Gemeinde |
Partnerstadt |
besteht seit |
Inhalte der |
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| OT Borgsdorf |
Stadt Fürstenau |
15.06.1991 |
Zusammenarbeit kommunalpolitisch, kulturell, wirtschaftl. Koordinierg. Vereinsarb., freie Jugendarbeit |
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OT Bergfelde
Frankreich |
Stadt Maing |
Mai 1992 |
pol.Meinungsaustausch Kommunikation, Jugend- und Schüleraustausch |
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OT Hohen Neuendorf
Baden-Württemb. |
Stadt Müllheim |
01.05.1992 |
Zusammenarb.komm., politisch, kulturell,wirtschaftl., Vereins-u. Jugendarbeit |
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| OT Hohen Neuendorf |
Gemeinde Janow Podlaski |
14.11.1995 |
Erfahrungsaustausch, Fremdenverk., wirtsch. Entw.,Umweltschl,Kultur, Erholg. usw. |
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Ihr Ansprechpartner:
Herr Wolf Tel.: 03303/528140
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Öffentliche Stellenausschreibung
Allgemeines
Freie Stellen des jeweiligen, jährlichen Stellenplanes der Stadt Hohen Neuendorf, deren Wiederbesetzung notwendig ist und wo die Wiederbesetzung nicht aus eigenem Personalbestand erfolgen kann, werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben.
Pauschalbewerbungen ohne Bezug zu einem öffentlich ausgeschriebenen freien Arbeitsplatz können nicht bearbeitet werden.
Bewerbungen sollen in der Regel folgende Unterlagen beigefügt sein:
- Bewerbungsschreiben,
- Tabellarischer Lebenslauf
- aktuelles Lichtbild (Rückseite bitte mit Name u. Anschrift versehen),
- Zeugniskopien ( Schulzeugnisse nicht älter als 10 Jahre, Facharbeiterzeugnisse, Zeugnisse über Fach- u. Hochschulabschlüsse),
- Referenzen des/der vorherigen Arbeitgeber,
Bewerbungsunterlagen sollen aus Umweltschutz- und Kostengründen ohne Verwendung von Einbänden und Klarsichthüllen eingereicht werden.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Schmidt Tel.:03303/528170 Herr Jenniges Tel.:03303/528114
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Ihr Ansprechpartner:
Frau Kruse Tel.:03303/528169
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Schäden die in die Zuständigkeit der Stadt fallen, sind schriftlich unter Beifügung von Farbbildern, der Schadenshöhe und eventueller Zeugen an die Stadtverwaltung zu richten.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Hübner Tel.:03303/528138
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Als Wahlleiter der Stadt Hohen Neuendorf für die Kommunalwahlen wurde durch die Stadtverordnetenversammlung Herr Wolf und als stellv. Wahlleiter Herr Denzer gewählt
Ihr Ansprechpartner:
Herr Wolf Tel.:03303/528140
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Die Stadt Hohen Neuendorf kann nach Maßgabe einer Richtlinie und der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung sowie der vom LandBrandenburg erlassenen Verwaltungsvorschrift (VV), in Verbindung mit den §§ 48 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfG Bbg.) und des jeweils gültigen Haushaltsplanes der Stadt Hohen Neuendorf Zuwendungen für Maßnahmen der ehrenamtlichen Gemeinwesensarbeit vergeben.
Um bei der Vergabe der Mittel den Gleichbehandlungscharakter zu stärken und die Möglichkeit anzubieten, auch anderen im Bereich der Jugend- und Seniorenarbeit, Bildung, Kultur und Sport tätigenden den Weg zu Fördermitteln zu ebnen, hat die Stadtverordnetenversammlung eine Richtlinie zur Förderung der kommunalen Partnerschaftsbeziehungenam 26.06.1997 erlassen.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Braun Tel.:03303/528138
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Ihr Ansprechpartner:
Herr Glinka
Tel.:03303/528202
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Bibliothek mit hoher Nutzerzahl
Die Stadtbibliothek Hohen Neuendorf mit ihren 1426 aktiven Benutzern versteht sich als Medien- und Dienstleistungszentrum, sowie Lernort und Kultur- und Freizeitstätte der Stadt Hohen Neuendorf.
Die Stadtbibliothek und ihre Zweigstellen in der Waldschule Hohen Neuendorf, in der Grundschule Borgsdorf und in Bergfelde versorgen breite Schichten der Bevölkerung mit Medien und Informationen. Den Benutzern der Bibliothek steht ein Bestand von 24.947 Medien zur Verfügung.
Es ist heute nicht nur der Umgang mit dem Buch sehr wichtig, sondern auch die Nutzung der elektronischen und digitalen Medien, wie CD, CD-ROM, DVD und dem Internet.
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 66.419 Medien entliehen. Alle Bibliotheken verfügen über ein vielfältiges und ständig aktualisiertes Angebot von Belletristik, Sach- und Fachliteratur, Kinderliteratur, Zeitschriften, Hörbücher, CDs, CD-ROMs und DVDs. Die Stadtbibliothek in der Berliner Str. 64a ermöglicht ihren Benutzern die Nutzung eines multimedialen Arbeitsplatzes und den Zugang zum Internet. Wir würden uns freuen, Sie als neuen Benutzer in den Bibliotheken der Stadt Hohen Neuendorf begrüßen zu dürfen.
Schauen Sie doch einfach mal vorbei
und informieren Sie sich über unsere Neuerscheinungen!
Ihr Bibliotheksteam
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Ihr Ansprechpartner:
Herr Glinka Tel.:03303/528202
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Anträge zur Nutzung von Sportstätten sind formlos an die Stadtverwaltung zu richten.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Glinka Tel.:03303/528202
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Anträge zur Nutzung von Sportplätzen sind formlos an die Stadtverwaltung zu richten.
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IDie Stadtverordnetenversammlung hat eine Richtlinie zur Förderung des Vereinswesens erlassen. Darin ist die Förderung der Vereine mit Sitz in Hohen Neuendorf geregelt.
formgebundene Anträge zur Förderung sind in der Stadtverwaltung erhältlich.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Glinka Tel.:03303/528202
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letzte Änderung Friday, August 29, 2008
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