Frau Breitkreuz

Obergeschoss, Zimmer 214
Telefon: (03303) 528124
Telefax: (03303) 500751
breitkreuz
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Öffnungszeiten:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr 
Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Sachbearbeiterin:
Frau Neumann

Erdgeschoß, Zimmer 116
Telefon: (03303) 528142
neumann
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Sachbearbeiterin:
Frau Ehrendreich

Erdgeschoß, Zimmer 116 
Telefon: (03303) 528142
ehrendreich
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Sachbearbeiterin
Frau Barke

Erdgeschoss, Zimmer 122
Telefon: (03303) 528203
barke
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Öffnungszeiten:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr 
Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Sachbearbeiterin:
Frau Friedrichs

Obergeschoß, Zimmer 215 
Telefon: (03303) 528125
friedrichs
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Öffnungszeiten:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr 
Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Kassenleiterin:
Frau Küspert

Erdgeschoß, Zimmer 122
Telefon: (03303) 528126
kuespert
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Sachbearbeiterin:
Frau Mann

Erdgeschoß, Zimmer 121 
Telefon: (03303) 528127
mannhohen-neuendorf.de

Buchhalter:
Herr Keßler

Erdgeschoß, Zimmer 121 
Telefon: (03303) 528127
kessler
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Buchhalterin:
Frau Schünemann

Erdgeschoß, Zimmer 123 
Telefon: (03303) 528123
schuenemann
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Sachbearbeiter
Vollstreckung:
Herr Rückert

Dachgeschoss, Zimmer 306
rueckert
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Telefon: (03303) 528161

Herr Köhler

Dachgeschoss, Zimmer 305
koehlerhohen-neuendorf.de
Telefon: (03303) 5283206




Fachdienstleiterin
Frau Oleck

Außenstelle, Zimmer DG 003 
Telefon: (03303) 528130
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Sachbearbeiterin:
Frau Gröchel
Außenstelle, Zimmer DG 007
Telefon: (03303) 528201
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Sachbearbeiterin:
Frau Tarnow
Außenstelle, Zimmer DG 004
Telefon: (03303) 528131
tarnowhohen-neuendorf.de


Sporthallen- und Sportplatzverwaltung:

 

Anträge zur Nutzung von Sportstätten durch Vereine, Verbände und andere Institutionen sind schriftlich unter Verwendung des Formulars “Antrag auf Sporthallennutzung“ an die Stadtverwaltung zu richten.

Vergabe des Bürgerhauses Stolpe

 

Das Bürgerhaus im Stadtteil Stolpe kann für private Feierlichkeiten oder Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse liegen gemietet werden.

Die Anträge sind formlos an die Stadtverwaltung zu richten.

 

Ihr Ansprechpartner:
Frau Tarnow Tel.:03303/528131





Fachdienstleiterin
Frau Christians

Außenstelle, Zimmer DG 005 
Telefon: (03303) 528168
Christians
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Sachbearbeiterin:
Frau Kotke

Außenstelle, Zimmer DG 004
Telefon: (03303) 528141
kotke
hohen-neuendorf.de 




für Steuern und Abgaben
Ihr Ansprechpartner:
Herr Keßler Tel.: (03303) 528127

Frau Schünemann Tel.:(03303) 528123

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Der Gewerbesteuer unterliegen gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe, und § 35 a Gewerbesteuergesetz begründet darüber hinaus auch eine Steuerpflicht für alle im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe.

Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 310 v. H.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Neumann Tel.: (0330) 528142

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Gegenstand der Besteuerung ist gemäß § 2 Grundsteuergesetz der im Inland belegene Grundbesitz. Schuldner der Grundsteuer ist regelmäßig der Eigentümer

Als Bemessungsgrundlage dient der sogenannte Einheitswert, dieser wird durch das Finanzamt ermittelt. Das Finanzamt legt durch Anwendung einer Steuermesszahl auf den Einheitswert den Steuermessbetrag fest. Es erlässt einen Steuermessbescheid, der dem Steuerpflichtigen zugeht. Dieser Steuermessbescheid wird auch der Stadt mitgeteilt, die im Rahmen der Grundsteuerveranlagung an die Festlegungen des Finanzamtes gebunden ist. Die Stadt wendet einen vom Stadtparlament im Rahmen der Haushaltssatzung festgelegten Hebesatz auf den Steuermessbetrag an, der angibt, wieviel Prozent des Steuermessbetrages als Steuer erhoben wird.

Hebesätze der Stadt Hohen Neuendorf

Grundsteuer A für land und forstwirtschaftlich genutzte Flächen 300 v. H
Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 360 v. H.

Die Ermittlung der Grundsteuer kann auf der Grundlage der Anwendung folgender vereinfachter Formel vorgenommen werden:

Einheitswert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag
Steuermessbetrag x Hebesatz = Steuerschuld

Steuerbescheide der Stadt Hohen Neuendorf behalten bis zum Erlass eines Änderungsbescheides ihre Gültigkeit.


Ihr Ansprechpartner:
Stadtteil Bergfelde und Borgsdorf
Frau Ehrendreich Tel.: (03303) 528142

Stadtteil Hohen Neuendorf
Frau Barke und Frau Neumann Tel.: (03303) 528203 bzw. 142





Ihr Ansprechpartner:
Frau Breitkreuz Tel.: (03303) 528124

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Gegenstand der Hundesteuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Mit dieser Steuer werden ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Anzahl der Hunde zu begrenzen. Die Hundesteuer wird in allen Bundesländern als Aufwandssteuer erhoben. Keinesfalls ist sie eine Gebühr, die die Kommunen verpflichtet, von den Hunden ausgehende Verunreinigungen zu beseitigen oder auch nur zu dulden. Die Verwendung der Hundesteuer steht den Kommunen - wie bei anderen kommunalen Steuern auch völlig frei. Die Hundesteuereinnahmen sind in keiner Weise auf Aufwendungen beschränkt oder zwangsläufig mit solchen verknüpft, die im Zusammenhang mit der Hundehaltung stehen.

Grundlage der Besteuerung ist die Hundesteuersatzung der Stadt Hohen Neuendorf


Ihr Ansprechpartner:
Frau Ehrendreich Tel.: (03303) 528142

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Ihr Ansprechpartner:
Frau Friedrichs Tel.: (03303) 528125

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Ihr Ansprechpartner:
Kassenleiterin Frau Küspert Tel.: (03303) 528126 oder
Frau Mann Tel.: (03303) 528127

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für Steuern- und Abgaben

Ihr Ansprechpartner:
Herr Keßler
Tel.: (03303) 528127

Ihr Ansprechpartner:
Frau Schünemann Tel.: (03303) 528123

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Ihr Ansprechpartner:
Frau Friedrichs Tel.: (03303) 528125

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Ihr Ansprechpartner:'
Frau Friedrichs Tel.: (03303) 528125

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Ihr Ansprechpartner:
Frau Friedrichs Tel.: (03303) 528125

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Ihr Ansprechpartner:
Innendienst: Herr Köhler Tel.: (03303) 528206
Vollziehungsbeamter: Herr Rückert Tel.: (03303) 528161


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Ihr Ansprechpartner:
Frau Oleck
Tel.: (03303) 528130

Frau Gröchel
Tel.: (03303) 528201


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Ihr Ansprechpartner:
Frau Christians
Tel.: (03303) 528168

Frau Kotke
Tel.: (03303) 528141


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letzte Änderung Donnerstag, 17. April 2008