
Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
Mit Datum vom 01.09.2003 ist die neue Brandenburgische Bauordnung in Kraft getreten.
Bei der Abgabe von Bauanträgen bitten wir, folgende Änderung zu beachten:
Gem. § 62 (1) BbgBO ist der Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Für die Stadt Hohen Neuendorf ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde:
Landkreis Oberhavel - Unter Bauaufsichtsbehörde
Adolf-Deckert-Str. 1
16515 Oranienburg (Tel.: 03301 601 311)
Wollen Sie ein Bauvorhaben durchführen, empfiehlt es sich bei der Stadtverwaltung, beim Sachgebiet Planung als erstes nachzufragen, ob Festsetzung in kommunalen Satzungen wie
z. B. ein Bebauungsplan, eine örtliche Bauvorschrift, eine Erhaltungssatzung u. ä. bestehen.
Es ist hierbei darauf hinzuweisen, dass der Landesgesetzgeber die Bauaufsichtsbehörde den Landkreis nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zur für die umfassende Beratung des Bauherren zuständigen Behörde bestimmt hat. Nach der BbgBO sind die Ämter und Gemeinden und damit auch die Stadt Hohen Neuendorf für die Beantwortung allgemeiner bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Fragen nicht zuständig.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Zenner
Tel.:03303/528143
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Straßenlaubentsorgung für die Einwohner der Stadt Hohen Neuendorf mit den Stadtteilen Borgsdorf, Bergfelde, Stolpe und Hohen Neuendorf
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unsere Satzung zur Reinhaltung der Straßen beinhaltet unter anderem die Pflicht , dass jeder Eigentümer oder Nutzer eines Grundstücks verpflichtet ist, die Säuberung im Gehweg- und Rinnsteinbereich regelmäßig vorzunehmen und Unrat sowie Laub und anderen Abwurf von Bäumen aus dem öffentlichen Straßenbereich zu entfernen.
Die Stadtverwaltung nimmt seit September 2002 die Entsorgung des Laubes der Straßenbäume nicht mehr selbst wahr.
Da die Deponie geschlossen werden musste, ist auch die Selbstanlieferung von Straßenlaub und Gartengrünabfällen in Hohen Neuendorf nicht mehr möglich.
Für die Bürgerinnen und Bürger, die Grünabfälle von ihren Grundstücken entsorgen oder ihren angefallenen Grünabfall aus Kostengründen selbst anliefern wollen, bietet der Landkreis als entsorgungspflichtige Körperschaft ein umfangreiches Entsorgungsangebot:
So können private Haushalte anfallenden Grünabfall gegen ein geringes Entgelt (bis zu 4m³) auf der Deponie in Germendorf anliefern.
Wer die Selbstanlieferung nicht wahrnehmen kann, hat auch die Möglichkeit der individuellen Abholung. Dazu kann in einem Geschäft, welches gelbe Säcke vertreibt, ein Laubsack des Landkreises erworben werden. Die Abholung der Säcke des Landkreises muss dann telefonisch bei der AWU in Velten beantragt werden.
Die Stadt Hohen Neuendorf selbst vertreibt keine Laubsäcke mehr.
Die Telefonnummer bei der AWU ist: 03304 376245 oder 03304 376246. Dieser Abholservice wird ganzjährig angeboten.
Wer Baum- und Strauchschnitt entsorgen will, muss in einem der o.g. Geschäfte eine Strauchschnittmarke erwerben und diese dann an das entsprechende Schnittwerkbündel anbringen. Zu beachten ist dabei, dass das Bündel nicht schwerer als 20 kg, nicht länger als 1 m und die darin enthaltenen Äste nicht dicker als 15 cm sind. Die Abholung erfolgt ebenfalls über den Bestelldienst der AWU. Jedoch wird diese Dienstleistung nur in der vegetationsfreien Zeit, also vom 01. Oktober bis 28. Februar angeboten.
Ihr Ansprechpartner:
Landkreis Oberhavel
Te. 03301 601 0
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Bebauungspläne werden aufgestellt, sobald und sofern dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt erforderlich ist. Sie enthalten in der Regel u.a. rechtsverbindliche Festsetzungen über die Art und das Maß der möglichen baulichen Nutzung der einzelnen Grundstücke. Eine flächendeckende Überplanung des gesamten Stadtgebietes ist weder wünschenswert noch möglich. Die Stadt Hohen Neuendorf hat daher für Teilbereiche des Stadtgebietes, die entweder im Bestand einem erhöhten Umwandlungsdruck unterliegen oder für die Ausweisung neuer Baugebiete, ein Bauleitplanverfahren eingeleitet. Neben dem "klassischen" Instrument des Bebauungsplanes ist auch der Vorhaben- und Erschließungsplan ("vorhabenbezogener Bebauungsplan") ein in der Stadt bereits öfter angewandtes Mittel der planungsrechtlichen Umsetzung für die Umsetzung von größeren Bauvorhaben.
Nähere Informationen über die Lage und den Verfahrensstand einzelner Bauleitpläne können Sie im Bauamt der Stadt erhalten.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Zenner Tel.:03303/528118
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Ihr Ansprechpartner:
Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberhavel
Tel.:03301/601-0
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Entwicklungsmaßnahme "Wohnungsbau und Grünraum,
einschl. Gartenbau OT Borgsdorf
Entwicklungsgebiet:
Lage: Ortsteil Borgsdorf - Nähe S-Bahnhof
Ziel: Zur städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Borgsdorf wird das Gelände eines ehemaligen Gartenbaubetriebes genutzt. Mit moderner städtebaulicher Architektur entsteht bis zum Jahre 2006 Wohnungsbau (privater/sozialer Wohnungsbau) und Ortskerngestaltung mit insgesamt 500 WE. Die Stadt hat hier eine Wohnsiedlung in der Entwicklung, die individuell und im hohem Maße Wohnqualität bietet.
Informationen erteilt:
Herr Zenner
Tel. 03303/528143
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Ziel: Städtebauliche Funktionsstärkung des Ortskerns:
- Verbesserung der Versorgungsfunktion (Handel,Dienstleistung, Verwaltung u.a.)
- Wohnungsbausanierung und Nachverdichtung
- Verbesserung des Ortsbildes
Grundlage:
Satzungsbeschluß über das förmlich festgelegte "Sanierungsgebiet Ortskern
der Stadt Hohen Neuendorf" vom 22.12.1994 und Änderungssatzung vom 29.05.1997
Größe: ca. 22 ha
Die Sanierungsmaßnahme erfolgt unterstützend mit Fördermittel des Landes und des Bundes.
Eine Informationsbroschüre über das Sanierungsgebiet wird Ihnen auf Wunsch gerne zugesandt. Die Stadtverwaltung sowie der Sanierungsträger beraten Sie gerne.
Sanierungsträger
DSK-Deutsche Stadt- u. Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Ihr Ansprechpartner
Herr Luchterhand
zusätzl. Informationen erteilt
Herr Oleck Tel.:03303/528122
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Im Zuge der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes und zahlreicher Bebauungs- und Grünordnungspläne für die Stadt Hohen Neuendorf und die Gemeinde Birkenwerder wurde auch der Landschaftsplan als Grundlage der weiteren gemeindlichen Entwicklung erstellt. Die im Landschaftsplan dargestellten Grundzüge und Leitlinien für den Erhalt und die Entwicklung der Natur und der Landschaft in den beiden Gebieten sollen eine ökologisch verträgliche und nachhaltige Siedlungsentwicklung sicherstellen.
Im Rahmen der Landschaftsplanung wurden u.a. folgende Teilaspekte untersucht:
der Naturhaushalt,
die Böden,
die Oberflächen- und Fließgewässer,
das Klima und die Lufthygiene,
die Lärmbelastung,
das Landschaftsbild,
(...).
Aus dieser analytischen Untersuchung heraus wurde eine Bewertung der beabsichtigten bzw. bereits realisierten Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen, Konflikte analysiert und aufgezeigt und hieraus Thesen als Grundlagen der weiteren Planung für die beiden Orten erarbeitet.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Oleck Tel.:03303/528143
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Im Zuge der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes und zahlreicher Bebauungs- und Grünordnungspläne für die Stadt Hohen Neuendorf und die Gemeinde Birkenwerder wurde auch der Landschaftsplan als Grundlage der weiteren gemeindlichen Entwicklung erstellt. Die im Landschaftsplan dargestellten Grundzüge und Leitlinien für den Erhalt und die Entwicklung der Natur und der Landschaft in den beiden Gebieten sollen eine ökologisch verträgliche und nachhaltige Siedlungsentwicklung sicherstellen.
Im Rahmen der Landschaftsplanung wurden u.a. folgende Teilaspekte untersucht:
der Naturhaushalt,
die Böden,
die Oberflächen- und Fließgewässer,
das Klima und die Lufthygiene,
die Lärmbelastung,
das Landschaftsbild,
(...).
Aus dieser analytischen Untersuchung heraus wurde eine Bewertung der beabsichtigten bzw. bereits realisierten Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen, Konflikte analysiert und aufgezeigt und hieraus Thesen als Grundlagen der weiteren Planung für die beiden Orten erarbeitet.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Oleck Tel.:03303/528143
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Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Hohen Neuendorf ist Bestandteil der konzeptionellen Planungsebene für überörtliche und örtliche Hauptverkehrszüge im Flächennutzungsplan und Festsetzungen von Verkehrsflächen in Bebauungsplänen.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Schmidt Tel.:03303/528149
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Für straßenbauliche Maßnahmen gelten folgende Satzungen:
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hohen Neuendorf(Straßenbaubeitragssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Erschleißungsbeiträgen.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Pense Tel.:03303/528121
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Ihr Ansprechpartner:
Herr Schmidt Tel.:03303/528149
Herr Kröcher Tel.:03303/528162
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Ihr Ansprechpartner:
Frau Lassika
Tel.:03303/528148
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Ihr Ansprechpartner:
Frau Kalus Tel.:03303/52848
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Ihr Ansprechpartner:
Herr Blank Tel.:03303/528205
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Für die Beantragung von Baumfällanträgen ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung und Lageplan zu stellen. Der Lageplan soll den Gesamtbestand an Bäumen und Hecken enthalten, wobei die zu entfernenden Pflanzen zu kennzeichnen sind.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Blank Tel.:03303/528205
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