gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) vom 11. Juni 1992 (GVBI. l S. 288) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 31. März 2005 (GVB1. I S. 218)
Die Stadt Hohen Neuendorf beabsichtigt als zuständige Straßenbaubehörde, die Teileinziehung des Teilstückes der Schulstraße zwischen Herthastraße und Ahornallee in der Stadt Hohen Neuendorf, belegen im Stadtteil Bergfelde.
Das Teilstück der Gemeindestraße befindet sich in der Flur 1 der Gemarkung Bergfelde.
Zu dem Teilstück der Straße gehört das Flurstück 815.
Die Belegenheit des Teilstückes der Straße auf dem dargestellten Flurstück ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Stadt Hohen Neuendorf ist Eigentümerin des zur Straße gehörenden Grund und Bodens.
Straßenbaulastträger für die vorbezeichnete vormalige öffentliche Straße ist die Stadt Hohen Neuendorf.
Die vorgenannte Verkehrsfläche hat eine mittlere Breite von 12 m und eine Länge von 155 m. Sie ist im Osten an die Herthastraße und im Westen an die Ahornallee angebunden.
Die Pläne, aus der die Lage der Fläche ersichtlich ist (Anlage 1), liegen in der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Oranienburger Straße 44, 16540 Hohen Neuendorf, im Fachbereich Bau- und Grünflächenamt, im Vorraum des 2. Obergeschosses, vom 17.11.2008 bis 27.02.2009 während folgender Zeiten
Montag von 7:30 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag von 7:30 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 7:30 12:00 Uhr
oder nach persönlicher Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist ein Hortneubau im Stadtteil Bergfelde vorgesehen.
Im Rahmen des geplanten Hortneubaus und auf Grund der späteren Nutzung der Fläche als Freifläche soll die Teileinziehung der Schulstraße vorgenommen werden.
Eine notwendige Erschließungsfunktion wird von der Schulstraße nicht wahrgenommen. Sie zerschneidet den Bergfelder Hort- und Schulkomplex in zwei Teile.
Durch die Einziehung der Schulstraße soll die Sicherheit der Kinder auf dem Gelände gesteigert werden und die einzuziehende Straßenfläche die Freifläche des Hortes und der Schule zu Gunsten der Kinder vergrößern.
Hohen Neuendorf, den 11.11.2008
Klaus-Dieter Hartung
Bürgermeister
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Bebauungsplan Nr. 15-I „Nördlich der Hubertusallee, Stadtteil Borgsdorf“
Die Stadtverordneten der Stadt Hohen Neuendorf haben am 28.08.2008 in öffentlicher Sitzung den oben genannten Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 GOBbg als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt (vgl. Anlage):
- im Süden durch die Wohngrundstücke an der nördlichen Jägerallee
- im Westen durch die verlängerte Hubertusallee
- im Norden durch Wald
- im Osten durch die Restfläche des ehemaligen Betriebsgeländes
Der Bebauungsplan Nr. 15-I „Nördlich der Hubertusallee, Stadtteil Borgsdorf“ der Stadt Hohen Neuendorf tritt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan kann in der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Außenstelle Oranienburger Straße 44, 16540 Hohen Neuendorf, Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 203 während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( § 215 Abs. 1 BauGB )
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entscheidungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hohen Neuendorf, den 24.10.2008
gez.
Klaus-Dieter Hartung
Bürgermeister
Anlage: - Darstellung des Plangebietes

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