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Stadt Hohen Neuendorf 
Oranienburger Str. 2 
16540 Hohen Neuendorf 

Tel.: 03303 528-0 

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Öffentliche Bekanntmachungen


Bekanntmachung
- öffentliche Auslage der Bodenrichtwerte -    
Der Gutachterausschuss hat zum Stichtag 01.01.2010 Bodenrichtwerte beschlossen.Die aktuellen Bodenrichtwerte liegen nunmehr vor. Gemäß § 11 Abs. 5 Gutachterausschussverordnung (GAV) werden die Bodenrichtwerte vom

22.02. bis zum 22.03.2010 in der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf – Rathaus,
Oranienburger Str. 02, 16540 Hohen Neuendorf,
im Foyer während folgender Zeiten 
Montag                              von                      7.00 – 16.00 Uhr
Dienstag                            von                      7.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch                           von                      7.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag                        von                      7.00 – 16.00 Uhr
Freitag                               von                      7.00 – 12.00 Uhr
 zur Einsicht öffentlich aus. 
Daneben sind diese ebenfalls in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzusehen.   


Hohen Neuendorf, den 01.02.2010  

gez. Klaus-Dieter Hartung
Bürgermeister


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Bekanntmachung
Einladund
Jagdgenossenschaft Havelland


Rathaussaal in der Gemeinde Birkenwerder

Hauptstraße 34, 16547 Birkenwerder

Sehr geehrte Mitglieder, 
hiermit lade ich die Besitzer von bejagbaren Flächen zur Genossenschaftsversammlung am 16.03.2010 um 18.00 Uhr

in den Rathaussaal der Gemeinde Birkenwerder,
Hauptstraße 34 i
n 16547 Birkenwerder ein. 
Tagesordnung Genossenschaftsversammlung Havelland 16.03.2010 

1. Einleitung

2. Beschluss über die Jagdverpachtung

3. sonstiges  


Jagdgenossen, die an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen und auch keinen Vertreter bevollmächtigen, haben an diesem Tag gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft Havelland kein Stimmrecht. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamtseigentümer eines zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstückes können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben.

Sie haben dem Jagdvorstand schriftlich einen Bevollmächtigten zu benennen.Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Die von einem Bevollmächtigten vertretene Grundfläche darf einschließlich seiner eigenen Grundfläche ein Drittel der Gesamtfläche des Gebietes der Jagdgenossenschaft nicht überschreiten.

Als Nachweis, dass Sie Besitzer von einer bejagbaren Fläche in der Jagdgenossenschaft sind, müssen Sie Ihren Grundbuchauszug mitbringen. 

Sollten Sie noch Fragen zur Genossenschaftsversammlung haben, können Sie sich an

Herrn Schütte (Tel.: 03303-290 132) wenden.   


Schütte                                                                        VorsitzenderJagdgenossenschaft Havelland


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Bekanntmachung
Hiermit wird Ihnen wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2010 zur Bekanntgabe gebracht



wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2010